Geschichte der FF-Siegendorf
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Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Siegendorf
Aus den handgeschriebenen Statuten, die in ungarischer Sprache abgefasst sind und im Archiv der Gemeinde Sopron aufliegen, geht hervor, dass diese am 28. März 1889 geschrieben worden sind
Aus den letzten Nachforschungen geht aber deutlich hervor, dass es in Siegendorf etliche Jahre früher Männer gegen haben muss, die die vorhandene Feuerwehrspritze bedienen konnten
Stempel: Archiv Komitat Sopron 79/1891 Zl. Ausld: 12 Gruppe a2
I. Anschrift: Freiwillige Feuerwehr Siegendorf II. Sitz der FF. Siegendorf, Amts- u. Kommandosprache deutsch III. Stampiglie. Feuerwehrembleme/Rundschrift: Freiwillige Feuerwehr Siegendorf IV. Ziel der FF: Fachmännische Brandbekämpfung in Siegendorf und Umgebung V Das Ziel der FF ist erreicht a) durch Unterweisung der Mitglieder im Brandschutz in Theorie und Praxis, b) nächtliche Brandwache und c) nötige Hilfeleistung bei Feuersgefahr VI. Die Einkünfte der FF bilden a) Beiträge der Gründungs- und Unterstützungsmitglieder b) Spenden und Hinterlassenschaften c) Belohnungen und durch Sammlung beschaffte Geldbeträge VII Das Vermögen der FF bilden Das Grundkapital, die Hilfs- und Ersatzfonds und alle aus den Einkünften erzielten beweglichen und unbeweglichen Gegenständen.
Siegendorf, am 28 März 1889
Anton Herits, Pfarrer von Siegendorf, päpstlicher Kämmerer, Ritter des Franz-Josef-Ordens, als auch Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Siegendorf, unterfertigte diese Statuten und Moritz Pollak wirkte als Schriftführer. |
Am 25. Juli 1835 entstand in der Nähe des Schulhauses Feuer, und da die Bevölkerung mit der Ernte beschäftigt was, kam die Hilfe zu spät, es verbrannte fast das ganze Dorf samt Schul- Pfarrhaus und Kirche.
Eine einzige Hand hätte zur rechten Zeit die Kirche retten können, denn das Schindeldach an der Sakristei brannte lange nur an einem Ende, aber es war eben niemand da, und so griff das Feuer mehr um mehr um sich, bis auch der Kirchendachstuhl Feuer fing, und da die brennenden Holzschindeln vom Wind weit fortgetragen wurden, stand bald der ganze Ort in Flammen.
Diese und viele weitere Feuerbrünste des 18. Jahrhunderts sind der Grund, dass in vielen Städten und Dörfern des burgenländisch-westungarischen Raumes Feuerschutzmaßnamen bereits vorhanden waren. Diese feuerpolizeilichen Verordnungen geben Verhaltensregel zur Verhütung von Bränden an und regeln die Durchführung von Löscharbeiten
Auch von der Gemeinde Siegendorf gibt es ein Sitzungsprotokoll vom Jahre 1885, welches diese Verhaltensregeln beinhaltet.
Sitzungsprotokoll |
Aufgenommen durch gefertigte Repräsentanz der Gemeine Czinfalva am 20. November 1885 |
Gegenstand |
Ist die Aufnahme der Statuten in folgende des Auftrages des Löblichen Stuhrichters-Amtes dto Kismarton Z 7102 1884/1885 über Anordnung der nötigen Maßregeln zur Verhütung aller Feuer Brünste, wie folgt: |
§ 1 |
Die größeren Grundbesitzer sind verpflichtet, ihre Frucht in der Entfernung von wenigstens einer Viertl Stunde außer dem Orte am freien Felde aus zu dreschen. Den kleineren Grundbesitzern ist es jedoch gestatten ihre Früchte in den Scheunen aus dreschen zu können. |
§ 2 |
Die kleinen Besitzer sind gehalten, die ausgedroschenen Strohvorräte unter Dach zu bringen, und sollten dieses nicht tun können, so sind dieselben gehalten die Strohtristen weit entfernt von den Gebäuden entweder in den Gärten oder außer dem Orte am feien Felde aufzuschobern, und im Sommer überhaupt aber unter der Schnitteinfuhrs und Druschezit in ihren Höfen stets gefüllte Bedinge, Fässer etc. gefüllt mit Wasser zu halten, auch ist jeder Nachbar verpflichtet seine Holzvorräte, auf weiter entfernten Plätzen oder Gärten zu halten. |
§ 3 |
Im Sommer überhaupt aber unter der Einfuhrszeit und Dreschen, darf niemand in den Höfen und in der Nähe von Stroh, Tabak rauchen. Auch sind alle Eltern verpflichtet, jede Zeit die Zindhölzchen auf einem den Kindern unzugänglichen Plätzen und wo möglich versperrt zu halten. Die Hausfrauen müssen bei Brotbacken, Sechtlen und überhaupt bei größeren Heitzens stets ein Gefäß mit Wasser gefüllt halten. |
§ 4 |
Die in der Gemeinde bisher üblichen Nachtwachen, nämlich: Vormitternacht 2 Personen, und Mitternacht 2 Personen, dann außer dem der rufende Nachtwächter bleiben hier auch außer ferner in Kraft, nur wird bestimmt, dass die Gemeinde Verstehung abwechselnd darüber Aufsicht halte, und die Säumenden bestraft. |
§ 5 |
Bei Ausbruch eines Feuers s ist die Gemeinde Vorstehung verpflichtet, sogleich am Ort und Stelle zu erscheinen, und wegen Verhinderung des Weitergreifens Anordnung und Führung der Löschrequisiten zu übernehmen. |
§ 6 |
Dem leitenden Vorstande haben demnach alle Bewohner unbedingten Gehorsam bei ansonstiger Strafe zu leisten. |
§ 7 |
Denen mit Feuerlösch Requisiten erschienen- den Fremden Feuerlöschverein, so wie den von der Gemeinde exmittierten ist die Fuhr und etwaige Aufwartung der Mannschaft aus der Gemeinde Cassa zu leisten. |
§ 8 |
Wer sich gegen diese Statuten versündigt oder der Gemeinde Vorstehung keine folge leistet, wird zum erstenmahle mit ? Fl im Wiederholungsfalle aber nach dem XL.Ges.Art. vom Jahre 1879 enthaltenen 141 u. ³ 142 zu Gunsten des Ortsarmenfondes unnachsichtlich bestraft werden. |
Geschlossen und gefertigt Siegendorf am wie oben
Nowak Richter Anton Reimann Kaspar Schaja Lukas Mikatsch |
Ein Auftrag zur Bildung von Feuerwehren war bis jetzt noch nicht erteilt worden. Dies wird erst durch die feuerwehrpolizeiliche Regierungsverordnung von 1888 und die feuerpolizeilichen Verordnungen des Ödenburger Komitats von 1889 geregelt.
Im Laufe der Recherchen ergab sich aber die Tatsache, dass das Gründungsjahr der FF Siegendorf das Jahr 1887 gewesen sein muss. Dies kann man mit zwei Zeitungsartikeln belegen. So steht in der Ödenburger Zeitung vom 18. November 1886, dass in Siegendorf noch keine Feuerwehr gegründet worden war:
18. November 1886
„Schadfeuer. Während gestern ein großer Teil der Bewohner von Siegendorf am Jahrmarkt in Ödenburg war, ein bedeutender Teil in der Fabrik oder anderwärtig beschäftig gewesen ist, erklangen wehmütig die Kirchen-Glocken und signalisierten den Ausbruch einer Feuersbrunst – die wahrscheinlich durch sich alleine überlassene, und mit Zündhölzern spielende Kinder entstand.
Binnen kurzer Zeit standen zehn Wohnhäuser, meistens mit Stroh gedeckt, in Flammen, da im ersten Moment keine Hilfe zur Hand war. Wäre in Siegendorf eine organisierte Feuerwehr, währen nur ein paar beherzte, umsichtige Männer gleich da gewesen, so hätte das Feuer gleich unterdrückt werden können, so aber musste dem verheerenden Element längere Zeit freier Spielraum gelassen werden, bis als rettende Engel die wackereren Feuerwehrmänner aus Eisenstadt erschienen, und vereint mit den Ortsinsassen das Unglück lokalisiert haben."
19. Juli 1887
Neun Monate später verfasste Pfarrer Anton Herits in derselben Zeitung einen Artikel über ein Feuer in Siegendorf und lobt die neu gegründete Feuerwehr. Demnach musste in den Wintermonaten, wop die ländliche Bevölkerung Zeit hatte, der Verein gegründet worden sein. Wörtlich steht in der Ödenburger Zeitung.
Siegendorf, den 19. Juli 1887 (Große Feuergefahr, Feuertaufe der neu gebildeten Siegendorfer Feuerwehr. Gestern schwebte unsere Gemeinde in großer Gefahr, der wir nur durch Gottes Vorsehung und das schnelle und kluge Eingreifen der hiesigen, erst jüngst gebildeten Feuerwehr unter umsichtiger Leitung des hier stationierten Eisenbahnbeamten Herrn Alois Eder, als Kommandanten der Feuerwehr, entging.
Daher ein aufrichtiges, dankbares „Hoch" auf diese echt humane Institution, auf die Feuerwehr! – die sich so brav bewährt, möge in jeder Gemeinde ein solcher Verein sich bilden und mögen alle besonnenen Element zusammengreifen, dass solche Vereine mit dem Nötigen gehörigen ausgerüstet werden. Anton Herits, Pfarrer."
Das Pfarrer Herits bei der Abfassung der Staturen als Gründungsjahr 1889 angibt, dürfte auf eine Vergesslichkeit oder Verschiedenartigkeit der seinerzeitigen Interpretation zurückzuführen sein. Präses Wimmer hat in den Statuten von 1899 diesen Fehler teilweise korrigiert.
Präses Anton Herits sparte aber auch nicht an gerechtfertigter Kritik, die er in einem weiteren Artikel vom 23. März 1988 artikulierte:" Unsere junge Feuerwehr in Siegendorf hat nun bereits
wiederholt in Feuer- und Wassergefahr sich als ein braver tüchtiger Verein bewährt. Schade, dass sie noch immer so hilflos und nicht recht ausgerüstet dahin vegetiert. Ohne gehörige Feuerspritze, ohne die unumgänglich nötigen Feuerwehrapparate sind diese braven Männer nur auf ihre Bravour und Bereitwilligkeit, in der Not zu helfen, angewiesen.
Genauer Angaben über die Feuerwehr und Siegendorf lassen sich aus dem Ödenburger „Comitat-Kalender" aus dem Gemeindejahr 1889" („Ein gemeinnütziger Geschäfts- und Auskunfts-Kalender") herauslesen.
Ein weiteres Sitzungsprotokoll des Siegendorfer Gemeinderates von 1893 gibt Auskunft, auf welche Art und Weise damals Ausrüstung für die Feuerwehr besorgt wurde.
Sitzungsprotokoll
Aufgenommen durch die Repräsentanz der Gemeinde Siegendorf am 9. Juli 1893
Gegenstand
Ist die Beschlussfassung über die wissartige Zahlung der angeschafften Feuerspritzen für die Gemeinde Feiwilligen Feuer-Verein.
Es wurde beraten und zum Beschluss gebracht:
Das zu Bestreitung der Feuerspritze
59 Bauern a 4 FL macht 236 FL
Auf 171 Kleinhäusler a 2 FL 50 l 427 FL 50 L
Davon zahlt Herr Ritter
Conrad v. Patzenhofer 100 FL
Zusammen 763 FL 50 L
Wir ermächtigen den HC Verstand diese Beträge von den einzelnen Hausbesitzern einkassieren zu können.
Der Sitzungsbeschluß geschlossen und gefertig
Novak Richter
Karoly Gollubits
Johann Prior Josef Szorger
Gaspar Wlaschitz Schlögl Mathias
Andreas Schaja Neumann
Mates Welkowitsch Kaspar Schaja
Franz Wimmer Paul Fritz
Jakob Golubich Georg Wlaschitz
Demeter Szucsich
Erste Feuerwehrfahne
Am 27. Juli 1897 wurde auch die erste Feuerwehfahne feierlich gesegnet und der Feuerwehr übergeben. Patin war Olga von Patzenhover, Gattin des damaligen Protektors.
Mannschaft und Ausrüstung 1900
Eine interessante Aufstellung von Mannschaft und Ausrüstung der Feuerwehr Siegendorf gibt es aus dem Jahre 1900
Präsident: Ferenc Wimmer
Kommandant: Janos Schaja
Weiter Funktionen: 6 Offiziere, 5 Unteroffiziere, 12 Techniker, 31 Pumper
Gesamter Stand: 54 Mann
Ausrüstungsgegenstände
1 Saug- und Druckpumpe 1 Druckpumpe 140 m Druckschläuche 2 Leiterwagen mit FAß und Wanne 30 Eimer 1 Leiter 6 Petroleumfackeln 1 Gestell zum Trocknen der Schläuche 49 Helme 31 Pickel 49 Gurte 3 Signalhörner 1 Trommel |